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Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig
Meldung vom 20.07.2003
Der u.a. für das Urheber- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat
des Bundesgerichtshofs hatte über eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber
des Internet-Suchdienstes "Paperboy" zu entscheiden. Der Suchdienst
wertet eine Vielzahl von Websites (Internetauftritten), vor allem von
Zeitungsartikeln, auf tagesaktuelle Informationen aus. Auf Anfrage erhalten
Internetnutzer kostenlos Auflistungen der Veröffentlichungen, die ihren
Suchworten entsprechen, in die auch Stichworte, Satzteile und einzelne
Sätze aus den Veröffentlichungen aufgenommen sind. Die erste Zeile enthält
jeweils die Quelle in Form eines Hyperlinks (elektronischen Verweises),
mit dessen Hilfe die Veröffentlichung unmittelbar abgerufen werden kann............
Artikel
fertig lesen
Quelle: Bundesgerichtshof.de
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