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dotEU – Europa-Domain .eu startet im November 2004Meldung vom 31.12.2003 Autor: Florian Hitzelberger, Ass.iur. Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Konsortium EURid, zuständige Vergabestelle für die künftige Top Level Domain .eu (dotEU), kurz vor Weihnachten 2003 den ersten offiziellen Zeitplan für die Einführung der neuen europäischen Domain-Endung vorgelegt. Wie bei anderen neuen Top Level Domains erfolgt auch die Einführung von .eu in mehreren Schritten. Der offizielle Zeitplan von EURid sieht derzeit folgende vier Eckdaten vor:
Ab März ist zunächst die Phase der Vorbereitung und Übersetzung geplant. Bis dahin arbeitet die EU-Kommission zusammen mit den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten an den so genannten Public Policy Rules (PPR). Diese Vergabebedingungen legen erstmals im Detail fest, wer zum Beispiel eine Domain unterhalb von .eu registrieren darf, welche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Sunrise Period erfüllt sein müssen oder welche Streitschlichtungsregeln für die neuen Webadressen gelten. Erst wenn dieser Schritt erfolgt ist, beginnt für EURid mit dem technischen Teil die eigentliche Arbeit: Anpassung der Software, Ausarbeitung und Ergänzung der Verträge um die PPR, Veröffentlichung aller Informationen auf der Website und Übersetzung in weitere Sprachen der EU sowie den Abschluss von Verträgen mit beispielsweise Treuhändern und den Streitschlichtungsstellen.
Im Juni beginnt EURid mit der Akkreditierung der ersten .eu-Registrare. Wie bei anderen Vergabestellen läuft auch bei dotEU die Registrierung der neuen Adressen nicht direkt über die Vergabestelle EURid ab, sondern erfolgt ausschließlich über ausgewählte Domain-Registrare und deren Reseller, an die sich die Internetnutzer mit ihrem Registrierungswunsch wenden können. Eine Liste mit allen akkreditierten Registraren wird auf der Website von EURid veröffentlicht. Ebenfalls für Juni 2004 hat EURid die erste groß angelegte Werbeaktion für dotEU angesetzt, um die breite Öffentlichkeit über die Daten und Ergreifung notwendiger Schritte rund um die Einführung von .eu zu informieren.
In den Monaten September bis November erfolgt gemäß Artikel 5 EG-Verordnung 733/2002 vom 22.4.2002 die so genannte Sunrise Period. In dieser Phase können Inhaber von Kennzeichnungsrechten wie etwa Markenrechten ihre Domains bevorzugt registrieren, um sich so effektiv vor Rechtverletzungen durch Dritte (Domain-Grabbing, Cybersquatting) zu schützen. Die genauen Teilnahme-Voraussetzungen für die Sunrise Period werden erst in den Public Policy Rules (PPR) voraussichtlich im März 2004 veröffentlicht. Aus der genannten EG-Verordnung 733/2002 als entsprechender Rechtsgrundlage für die Einführung der .eu-Domains und den Ankündigungen von EURid ergibt sich jedoch schon jetzt folgendes: (1) Antragsteller können sein (a) natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft (b) Unternehmen mit satzungsgemäßem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft (c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft Unternehmen und Privatperson aus der Schweiz können also nicht an der Sunrise Period teilnehmen. (2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen). (3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden können, ist ebenfalls offen. Die Anmeldung der Sunrise-Domains erfolgt nicht über EURid, sondern (gegen
Zahlung einer in der Höhe noch nicht bekannten Prüfungsgebühr) bei den
zuvor von EURid akkreditierten Domain-Registraren. Während der Sunrise
Period haben Markeninhaber vier Wochen Zeit, um ihre Berechtigung an dem
angemeldeten Begriff nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis binnen dieser
vier Wochen, wird der vorgemerkte Begriff wieder freigegeben. Bei mehr
als einer Anmeldung für einen Begriff entscheidet die zeitlich frühere,
so dass rasches Handeln gefragt ist. Damit keine Fristen versäumt werden,
empfiehlt sich allen Unternehmen und Markeninhabern ein Eintrag in das
Info-Formular von dotEU.info. Im November 2004 geht .eu dann ans Netz: mit Beginn der Phase der Live-Registrierung
kann jedermann unter Einhaltung der Public Policy Rules (PPR) dotEU-Domains
registrieren. Sicher ist schon jetzt, dass für die Anmeldung der Prioritätsgrundsatz
("first come, first, served") gilt. Weitere Informationen über
die Art der Vergabe, mögliche Beschränkungen oder die Einführung offizieller
Third Level Domains stehen erst mit Veröffentlichung der PPR fest. Ausgenommen
von der offenen Registrierung sind die Anmeldungen aus der Sunrise Period
sowie eine zuvor festgelegte Auswahl von gesperrten Begriffen, zu denen
unter anderem ausgewählte geographische und geopolitische Begriffe zählen
werden.
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