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DROA - Abzockfalle schnappt weiter zuMeldung vom 07.06.2004 Da inzwischen zum wiederholten Male auch in der Redaktion des Newsletters mehrere Mitteilungen eingegangen sind, wiederholen wir nochmals unsere Warnung vor der so genannten "Domain Registry of America" (DROA), die wahlweise auch als Domain Registry of Europe (DROE) bzw. Canada (DROC) auftritt. Mit unverlangt zugesandten Schreiben und Werbe-Mails sollen dabei die Inhaber von .com-, .net- und .org-Domains verunsichert und zum kostspieligen Wechsel ihres Providers veranlasst werden. Mit Hinweisen wie "Important Notice" spiegelt DROA zahlreichen Domain-Inhabern unter Nennung der konkreten Webadresse vor, dass der Registrierungsvertrag demnächst abläuft. Daher sei es unbedingt Zeit zu handeln und die Domain zu transferieren. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig verlängert werden, drohe der unwiederbringliche Verlust der Adresse. Doch wer dem Transfer zustimmt, zieht nicht nur oft gegen seinen Willen mit der Domain um, er zahlt auch noch meist vergleichsweise höhere Gebühren als beim alten Registrar. Potenzielle Opfer von DROA sind alle Inhaber von .com, .net- und .org-Domains. Die Zahl geschädigter Kunden soll mittlerweile bei über 50.000 liegen. Die Geschäfte von DROA und seiner Ableger sind seit langem im Visier der Behörden. Sowohl die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) als auch die britische Advertising Watchdog Authority (ASA) und ein niederländischer Provider gehen bzw. gingen gerichtlich gegen den DROA-Spam vor. Zumindest teilweise musste DROA einlenken: etwas versteckt auf der unternehmenseigenen Website unter der Adresse droa.com findet sich unter "Important Notice" der Hinweis, dass jeder DROA-Kunde das Recht hat, den Registrar zu wechseln und zudem pro Domain-Transfer US$ 6,- erstattet bekommt. Zumindest für alle über deutsche Registrare angemeldeten Domains gilt nach wie vor (von besonderen Ausnahmen abgesehen): solange es sich nicht ausdrücklich um ein Schreiben Ihres Registrars handelt, können Sie solche Post getrost in den Müll werfen, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrückliche Kündigung in der Regel automatisch verlängert. Ein Musterexemplar eines DROA-Schreibens finden Sie unter: Quelle: register.co.uk, golem.de, eigene Recherche Quelle: Quelle: Domain-Newsletter #207 von domain-recht.de
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