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.eu - Daten und Fakten zur Europa-DomainMeldung vom 29.05.2004 Wie in der dotEU-Verordnung 733/02 von der EU-Kommission festgelegt, können .eu-Domains beantragt werden von a) natürlichen Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft, b) Unternehmen mit satzungsgemäßem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft oder c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft. Unternehmen und Privatpersonen aus der Schweiz können also keine .eu-Domains erhalten. Dagegen sind die Personen aus den zehn Ländern, die mit Wirkung zum 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, von Anfang an voll registrierungsberechtigt. Die Domains werden direkt unterhalb von .eu als Second Level Domains nach dem bewährten "First come, first served"-Prinzip vergeben. Umlaut-Domains sind vorerst noch nicht möglich, aber bereits in Planung. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan beginnt die Vergabestelle EURid im Juni und Juli 2004 mit der Akkreditierung der .eu-Registrare. Ab voraussichtlich Dezember 2004 startet mit der zweistufigen Sunrise Period die heisse Phase der Einführung: zunächst können öffentliche Einrichtungen sowie alle Inhaber von Markenrechten für die Dauer von zwei Monaten ihre .eu-Domains bevorzugt anmelden; danach folgen für weitere zwei Monate die Inhaber so genannter "früherer Rechte" wie nicht eingetragene Marken, Unternehmensnamen und Familiennamen. Das Prinzip des "First come, first served" gilt bereits während der Sunrise Period, so dass rasches Handeln gefragt ist. Die Anmeldung für die Sunrise Period läuft wie gewohnt über die Domain-Registrare und ist mit der Zahlung einer Prüfungsgebühr verbunden; die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme tatsächlich erfüllt sind, übernimmt ein noch zu benennender "Validation Agent". Verbindliche Vorbestellungen von .eu-Domains sind noch nicht möglich; EURid warnt eindringlich vor kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten. Ab voraussichtlich April 2005 steht .eu dann mit Beginn der sogenannten Phase der Live-Registrierung endlich auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung, und kann wie .de oder .com bei den Registraren angemeldet werden. Eine Registrierung direkt bei EURid ist ausgeschlossen. Die Höhe der Registrierungsgebühr steht noch nicht fest, und wird im übrigen ebenso wie bei anderen Domain-Endungen im freien Wettbewerb von Registrar zu Registrar unterschiedlich sein. Die Public Policy Rules finden Sie unter: Den aktualisierten Zeitplan für die Einführung von .eu finden Sie unter: Mehr über .eu finden Sie unter: Quelle: eigene Recherche Quelle: Quelle: Domain-Newsletter #210 von domain-recht.de
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