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Bizarrer Namensstreit um Googelb
Meldung vom 26.05.2004
Varetis will sich gegen einstweilige Verfügung der DeTeMedien
wehren
Am 15. Oktober 2004 soll eigentlich unter dem Namen "Googelb"
ein neuer Online-Katalog speziell für kleine und mittelständische Firmen
starten, doch der Name sorgt schon im Vorfeld für einen bizarren Namensstreit.
Nachdem die Telekom-Tochter DeTeMedien vor der Dritten Zivilkammer des
Landgerichts Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung
des Namens Googelb erwirkt hat, wollen die Macher hinter Googelb zunächst
unter einem anderen Namen starten, zugleich aber gegen die einstweilige
Verfügung vorgehen............
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Quelle: Golem.de
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