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Meta-Tags - Ungefährliche Markennutzung?Meldung vom 21.05.2004 Das OLG Düsseldorf kam in einem Rechtsstreit zwischen Dienstleistern im Versicherungsbereich um den Begriff "Impuls" zu dem Ergebnis, dass die Verwendung des Firmenschlagworts eines Unternehmens als Meta-Tag durch ein anderes Unternehmen der Branche nicht das Recht an dem Unternehmenskennzeichen verletzt. Auch ein nach dem Wettbewerbsrecht unzulässiges Sichaufdrängen oder Belästigen oder eine Irreführung der Internetnutzer liegt nicht vor, wenn das Schlagwort ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache ist; ungeachtet der Kennzeichnungskraft des Wortes für ein Unternehmen der betreffenden Branche. Die Klägerin selbst trägt den Begriff "Impuls" in ihrem Firmennamen und hat die Nutzung der am 21.07.2001 eingetragenen Marke "Impuls" vom Markeninhaber lizensiert. Nachdem sie sich in 1. Instanz lediglich auf ihr Namensrecht berief und scheiterte, bezog sie sich vor dem OLG Düsseldorf auf Ansprüche aus dem Markenrecht und dem Recht über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Unterlassungsantrag der Klägerin bezog sich neben der Nutzung des Begriffs Impuls im Domain-Namen impuls-private-krankenversicherung-im-vergleich.de auch auf die Nutzung des Begriffs durch die Beklagte als Meta-Tag. Das OLG Düsseldorf bestätigte die Anträge der Klägerin, soweit der Domain-Name davon umfasst war, weil es sich dabei um eine kennzeichenmäßige Nutzung des Begriffs handelt; nicht jedoch den hinsichtlich der Nutzung des Begriffs als Meta-Tag, weil dies keine kennzeichenmäßige Nutzung darstelle. Das Gericht sah keine Veranlassung anzunehmen, dass die Dienstleistungen der Beklagten selbst mit dem Begriff Impuls bezeichnet seien. Die angesprochenen Verkehrskreise orientieren sich, so das OLG Düsseldorf, am Inhalt der Website, nicht aber an den Meta-Tags, mit der Folge, dass, wenn die betreffende Website neutral und markenrechtlich nicht zu beanstandend ausgestaltet ist, sich für eine kennzeichenrechtliche Benutzung des Zeichens als Meta-Tag kein Anhalt bietet. Mehr zu dem Urteil und der Rechtsprechung zu Meta-Tags finden Sie unter: Das Urteil des OLG Düsseldorf finden Sie unter: Spezialisierte Anwälte finden Sie unter: Quelle: jurpc.de, eigene Recherch Quelle: Quelle: Domain-Newsletter #209 von domain-recht.de
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