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Wahlen - Grabbing-Verbot für Politiker?Meldung vom 14.05.2004 In einem 14 Punkte umfassenden, so genannten Fairnessabkommen verpflichten sich die Parteien unter anderem, Gegner im Wahlkampf nicht zu diffamieren. Dies schliesst jede Art von persönlicher Verunglimpfung und Beleidigung des politisches Gegners aus. So sollen vor allem Internet-Domainnamen der politischen Mitbewerber nicht unberechtigt reserviert werden. Außerdem dürfen Wahlplakate anderer Parteien nicht beschädigt oder Wahlveranstaltungen gestört werden. Ferner sprechen sich die fünf Parteien gegen eine Diskriminierung von Minderheiten aus. Man nimmt mit leichter Verwunderung zur Kenntnis, dass diese Grundregeln menschlichen Miteinanders überhaupt einer Vereinbarung bedürfen, und dann auch noch vor ihrer Verabschiedung parteiintern diskutiert werden müssen. Wir erinnern uns: im Bundestagswahlkampf 2002 zelebrierten die Parteien
und ihre Politiker gegenseitiges Domain-Grabbing auf beachtenswertem Niveau.
So gehören die eher ungrünen Webadressen stoiber-wird-kanzler.de und stoiber-for-bundeskanzler.de
seither der Öko-Partei, und können so im Bedarfsfall recycelt werden.
Da wollte die CDU in nichts nachstehen und schnappte sich plakative Domain-Namen
wie kanzler-schroeder-a.de oder schroeder-muss-weg.de. Weiterhin aktiv
ist stoppt-schroeder.de wo ein Gartenzwerg mit roter Laterne und Schröder-Stimme
den Abgesang auf Deutschland anstimmt. Die SPD konterte mit Webadressen
wie gemeinsam-gegen-stoiber.de, bleib-in-bayern.de oder ganz schlicht
stoiber-stoppen.com. Zahlreiche weitere Domains wie stoibern.de oder schroeder-bleibt-kanzler.de
sind mittlerweile nicht mehr aktiv oder schon wieder frei. Aber der nächste
Wahlkampf kommt ja bestimmt. Quelle: maerkischeallgemeine.de, yahoo.com, eigene Recherche Quelle: Quelle: Domain-Newsletter #208 von domain-recht.de
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