WHOIS - USA wollen Strafmass erhoehen
Meldung vom 30.09.2004
WHOIS - USA wollen Strafmass erhoehen
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Das US-Repraesentantenhaus hat ein Gesetz verabschiedet, das
die Strafen fuer falsche WHOIS-Angaben erheblich verschaerft:
kuenftig sollen vorsaetzlich falsche Angaben bei der Registrie-
rung von Domain-Namen mit einer um bis zu sieben Jahre erhoeh-
ten Freiheitsstrafe geahndet werden koennen.
Mit dem "Intellectual Property Protection and Courts Amendments
Act of 2004" reagieren die USA auf die unveraendert hohe Quote
von falschen oder offensichtlich fehlerhaften Eintraegen in die
WHOIS-Datenbank. Sie weisen zum Beispiel bei der Telefonnummer
Eintraege wie "555-555-5555" oder Phantasieadressen wie "Small
Wok Way, Chopstick Town, WI" auf. Nach einer Studie von vergan-
genem Jahr sind etwa 10 Prozent aller WHOIS-Eintraege fehlerbe-
haftet. "Die Regierung muss eine groesserer Rolle bei der Ent-
deckung derjenigen spielen, welche online durch falsche Angaben
ihre wahre Identitaet verschleiern", so der texanische Abgeord-
nete Lamar Smith, einer der Vaeter des geplanten Gesetzes. "Dies
geht zu Lasten aller ehrlichen Nutzer des Internets". Bevor das
Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es nun der Zustimmung des
US-Senats. Ob und wann dies voraussichtlich erfolgt, ist nicht
bekannt.
Auch ICANN hat sich den Kampf gegen falsche WHOIS-Angaben auf
seine Fahnen geschrieben: seit dem 1. November 2003 gelten die
Regeln zur verschaerften Wahrheitspflicht fuer alle Eintragungen
in die WHOIS-Datenbank. Fuer den Fall absichtlicher oder auch
versehentlich falscher Angaben droht die Loeschung der Domain.
Die "WHOIS Data Reminder Policy" (WDRP) verpflichtet alle von
ICANN akkreditierten Domain-Registrare, mindestens einmal jaehr-
lich die Inhaber von generischen Top Level Domains wie .com,
.net oder .info unter Angabe der aktuellen Eintragungen in der
WHOIS-Datenbank anzuschreiben und, sofern noetig, zu Korrektu-
ren aufzufordern. Es sind bisher jedoch keine Faelle bekannt
geworden, in welchen aufgrund der WDRP in groesserem Umfang Do-
mains geloescht werden mussten. Fuer .de gelten derartige Regeln
ohnehin schon laenger: die Registrierungsbedingungen der DENIC
sehen vor, dass im Fall falscher Domain-Angaben der Registrie-
rungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekuendigt werden kann.
Mehr ueber das geplante Gesetz finden Sie unter:
> http://www.house.gov/judiciary/news09212004.htm
Mehr ueber den WHOIS-Reminder finden Sie unter:
> http://www.icann.org/registrars/wdrp.htm
Eine WHOIS-Pruefung ist moeglich z. B. unter:
> http://whois.iana.org
> http://www.uwhois.com
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren
Quelle: reuters.com, intern.de, eigene Recherche
Quelle: Quelle: Domain-Newsletter #228 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de
und http://www.united-domains.de
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