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OLG: Verwendung fremder Marken in html-Metatags zulässig
Meldung vom 01.03.2004
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Februar
2004 (Az. I-20 U 104/03) stellt die Verwendung fremder Marken und Unternehmenskennzeichen
in html-Metatags keinen Verstoß gegen Marken- und Wettbewerbsrecht dar.
Gegenstand der Entscheidung war ein Streit von zwei Waffenhändlern, von
denen der eine den als Unternehmenskennzeichen und als Marke geschützten
Firmennamen des anderen in den html-Metatags seiner Website verwendet
hatte. Zwar hatten sich die Parteien im Laufe des Verfahrens geeinigt,
das Gericht hatte jedoch noch im Rahmen eines Beschlusses nach § 91 a
ZPO über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden. Anzeige............
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Quelle: Intern.de
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