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.eu (dotEU) - Markeninhaber im Vorteil?
Meldung vom 02.12.2004
Wie zuvor bei der Einfuehrung von .info und .biz geht auch dem
Start der europaeischen Top Level Domain .eu (dotEU) eine Sun-
rise Period voraus, binnen derer Inhaber von Markenrechten ih-
re Domains bevorzugt anmelden duerfen. Doch wer eine Marke hat,
kann sich lange noch nicht entspannt zuruecklehnen. Und wer
keine hat, kann jederzeit eine anmelden.
Um moeglichem Missbrauch bei der Registrierung der neuen Adres-
sen vorzubeugen, geht dem Registrierungsbeginn einer neuen Top
Level Domain inzwischen regelmaessig eine so genannte Sunrise
Period voraus. Im Fall von dotEU ist sie zweistufig; im EU-Jar-
gon spricht man von einer gestaffelten Registrierung. In der
ersten Phase der gestaffelten Registrierung duerfen neben oef-
fentlichen Einrichtungen im wesentlichen nur nationalen Marken
und/oder Gemeinschaftsmarken von den Inhabern zur Registrierung
angemeldet werden. Der als Domain angemeldete Begriff muss dabei
der eingetragenen Marke entsprechen; Wortmarken mit Leer- oder
auch Interpunktionszeichen koennen diese durch Bindestriche er-
setzen, oder ohne Leerzeichen zusammengefuegt werden.
Wer also schon Inhaber einer Marke ist, hat im Poker um seine
.eu-Domain gute Karten. Zur Sorglosigkeit besteht aber kein
Grund: gemaess den Public Policy Rules muessen alle Antragstel-
ler dem noch zu benennenden Validation Agent Nachweise zurei-
chen, aus denen ihre Rechte hervorgehen. Der Antragsteller muss
die Nachweise dabei so rechtzeitig abschicken, dass sie inner-
halb von vierzig Tagen nach Beantragung der Domain beim Pruefer
eingegangen sind; andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Der
Eingangszeitpunkt wird akribisch festgehalten. Daher sollten
zum Beispiel wichtige Dokumente zum Nachweis eigener Rechte wie
die Markenurkunde, vorsorglich in beglaubigter Kopie, und Ein-
tragungsdaten fruehzeitig bereitgehalten werden, um in der Eile
keinesfalls Fristen zu versaeumen. Da schon in der Sunrise Pe-
riod der Prioritaetsgrundsatz "first come, first served" gilt,
ist rasches Handeln gefragt. Wie so oft bei Domains zahlt sich
Schnelligkeit aus.
Wer noch keine Marke hat, aber mit dem Gedanken an eine Anmel-
dung spielt, sollte folgendes wissen: eine nationale Marke ge-
waehrt dem Inhaber ein ausschliessliches Recht, seine Marke zu
nutzen. Die Eintragung einer nationalen Marke beim DPMA kostet
derzeit EUR 300,- und beinhaltet die Gebuehr fuer drei Waren-
oder Dienstleistungsklassen. Eine Anwaltspflicht besteht im
Rahmen der Eintragung grundsaetzlich nicht, ist jedoch sehr
ratsam. Doch Vorsicht: wer jetzt noch schnell eine Marke an-
meldet, hat keine Gewissheit, dass sie in der .eu-Sunrise Pe-
riod Beruecksichtigung findet. Erfahrungsgemaess legt die Re-
gistry fuer den Kreis der Anmeldeberechtigten einen Stichtag
fest; nach diesem Tag angemeldete Marken sind dann nicht mehr
teilnahmeberechtigt. Ob und wann ein solcher Stichtag bei .eu
festgelegt wird, ist offen. Wer jedoch auch bei anderen neu
eingefuehrten Top Level Domains kuenftig auf Nummer sicher ge-
hen will, faehrt mit einer Markenanmeldung auf keinen Fall
verkehrt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) finden Sie unter:
http://www.dpma.de/index.htm
Markeninhaber koennen sich hier unverbindlich in eine Inte-
ressentenliste fuer dotEU eintragen:
http://www.doteu.info/sunrise/index.php3
Quelle: eurid.org, eigene Recherche
Quelle: Quelle: Domain-Newsletter #237 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de
und http://www.united-domains.de
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