Metro verliert - Aufatmen bei Domain-Inhabern?
Meldung vom 04.11.2004
Der Metrokonzern profiliert sich seit geraumer Zeit als Abmahn-
unternehmung. Weitestgehend mit Erfolg, weil sich Domain-Inhaber
durch exorbitante Streitwerte und aufgrund von Kostenrisiken bei
der Prozessfuehrung einschuechtern lassen. Und das zurecht. Nun
hat der Metrokonzern vor dem LG Hamburg (Urteil vom 19.10.2004,
Az. 312 O 614/04) eine Schlappe, wenn auch keine domainrechtliche,
einstecken muessen.
Der Metrokonzern will seine Marke Metro schuetzen und zwar nicht
nur vor vermeintlichem Missbrauch durch Domain-Inhaber, sondern
auch vor dem Gebrauch durch Verkehrsverbuende. Der Konzern unter-
haelt einige Tochterunternehmen im Bereich Logistik und Tourismus.
Metro klagte deshalb gegen den Hamburger Verkehrsverbund (HVV),
der sich den Begriff "HVV Metrobus" fuer alle Dienstleistungen
des oeffentlichen Personenverkehrs und fuer damit zusammenhaengen-
de Waren als Marke hat eintragen lassen.
Vom Landgericht Hamburg erhielt der Konzern jetzt eine Abfuhr. Die
Bekanntheit der Marke Metro gruende auf dem Grosshandelsunternehmen;
dass Metro auch im Bereich des oeffentlichen Personennahverkehr tae-
tig ist, sei nicht bekannt. Das Gericht sieht zudem keine ausrei-
chende Warennaehe bei den Angeboten der Parteien des Rechtsstreits.
Eine Verwechslungsgefahr schloss das Gericht deshalb aus. Die voll-
staendigen Urteilsgruende liegen leider noch nicht vor.
Da fragt sich, ob Inhaber von Domains wie metros/e/xuell.com und
aehnliche jetzt aufatmen koennen. Die aktuelle Entscheidung aus Ham-
burg hat mit dem Domain-Recht zwar unmittelbar nichts zu tun. Ver-
gleiche lassen sich allerdings ziehen. Unterstellt man den Inhabern
der genannten Domains, sie wuerden Inhalte aus dem Bereich der Er-
wachsenenunterhaltung anbieten, so waere eine Warennaehe zum Angebot
der Metro ueberhaupt nicht gegeben, denn dort hat man kein Tochter-
unternehmen, das auf den Markt draengt. Im Hinblick darauf war die
entsprechende Entscheidung des LG Hamburg (Urteil vom 16.07.2004,
Az.: 416 O 300/03) um Domains wie metros/e/x.de und metro-s/e/x.de
verfehlt: Das LG Hamburg argumentiert in dem in erster Instanz zu
Gunsten der Metro ergangenen Urteil ueber diverse Metro-Domains, es
bestehe Verwechslungsgefahr zwischen den unterschiedlichen Zeichen,
und es drohten aufgrund der Domain-Namen fragwuerdige Angebote aus
dem Erwachsenenbereich. Da der Begriff metros/e/xual aber sowieso
etwas ganz anderes bezeichnet, lag das LG Hamburg doppelt daneben.
Es steht auch nicht zu befuerchten, blickt man auf die Entscheidung
vom 19.10.2004, dass Branchennaehe zwischen den Angeboten des Me-
trokonzerns und der Darstellung grossstaedtischen Lebens eines be-
stimmten, markenbewussten Maennertypus besteht.
Die Zukunft wird weisen, wie das hanseatische Oberlandesgericht Ham-
burg mit den Sach- und Rechtsfragen dieser nicht ganz unaehnlichen
Faelle umzugehen versteht.
Mehr zur Metrobusentscheidung unter:
> http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=1682
Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: markenbusiness.com, eigene Recherche
Quelle: Quelle: Domain-Newsletter #233 von domain-recht.de
Weitere Informationen unter: http://www.domain-recht.de
und http://www.united-domains.de
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